Hamburger Kleinstkreditprogramm
Das Hamburger Kleinstkreditprogramm richtet sich an Hamburger Existenzgründer/innen, die aus der Erwerbslosigkeit gründen oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind und ein Darlehen bis maximal 12.500 € bei einem maximalen Kapitalbedarf von 25.000 € benötigen.
Programmanbieter ist die Behörde für Wirtschaft und Arbeit.
(Flyer als Download)
Darlehenskonditionen im Kurzüberblick
Laufzeit: maximal 72 Monate
Tilgungsfreiheit: maximal 12 Monate
Aktueller Zinssatz: 5,12%
Auszahlung: 100%, keine Gebühren
Wofür: Gründungsinvestitionen und Betriebsmittel
Die Lawaetz-Stiftung berät Sie zu diesem Programm und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Wichtig ist, dass Sie Ihr Gründungsvorhaben gut vorbereitet haben und Ihren Kreditantrag vor der Gründung bei uns einreichen!
Für Fragen zum Hamburger Kleinstkreditprogramm freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 040-39 99 36 36 (Mo – Fr 9.00-15.00 Uhr).
Weiterführende Informationen zum Programm sowie zum Antragverfahren finden Sie unter den nachfolgenden Links:
- Information zur Antragsstellung
- Antragsunterlagen
- Kreditrichtlinie
- Schufa - Bestellformular
- Checkliste Antragsstellung
- Gliederungsvorschlag für Ihr Gründungskonzept
- Beispiel Kalkulationsgerüst
- Mustertilgungspläne
Folgende Bereiche werden nicht finanziert: Mobile Verkaufsstände, Strukturvertriebe, Vermögensberatung, Finanz- oder Telekommunikationsdienste, Handel mit Schrott, Kfz oder Kfz-Teilen, Export- und Importgeschäft, sowie vergleichbare Bereiche.

